Unter dem Ratenkredit versteht man einen Konsumentenkredit, dessen Rückzahlung an die Bank in monatlichen Raten erfolgt.
Die Höhe der Gesamtkosten eines Ratenkredits ist es nicht möglich, pauschal zu beziffern. Sie hängen von verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehören die Laufzeit des Darlehens, die insgesamt ausbezahlte Summe, der zugrunde gelegte Zinssatz sowie eventuelle weitere Spesen.
In der Regel ist es möglich, für jedes Konsumgut einen Kredit aufzunehmen. Die Mehrzahl der Ratenkredite versteht sich als Blankodarlehen, das heißt, dass es keine Besicherung mit anderen Vermögensgegenständen erfolgt. So kann man Dinge wie Urlaubsreisen oder Kleidung mit einem Kredit von der Bank finanzieren.
Um einen Eindruck über die erwartenden Kosten zu machen, empfiehlt es sich die Verwendung einschlägiger Vergleichsrechner, die sich im Internet in großer Zahl bieten und jedermann kostenlos zur Verfügung stehen.
Von Seiten der Kreditvergaberichtlinien der meisten Geldhäuser gibt es eine Ablehnung von Darlehensanträgen, falls die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers ein bestimmtes Niveau unterschreitet. Die Kreditwürdigkeit besteht aus der Eigenauskunft eines Antragstellers und dem von der Schufa ermittelten Scorewert.
Die vorzeitige Kündigung und dadurch Rückzahlung eines Kredits ist in der Regel möglich. In vielen Fällen muss von dem Kreditnehmer dann allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut entrichtet werden.
Wer einen neuen Kredit aufnimmt, hat die Möglichkeit ein Kündigungsrecht ohne Entschädigungsleistung in die Vertragsbedingungen mit aufzunehmen. Von vielen Banken wird dafür natürlich ein höherer Zinssatz berechnet.
Manche Kredite sind mit einem flexiblen Zinssatz verbunden. Dieser kann sich im Verlauf des Tilgungszeitraums nach oben oder nach unten verändern. Generell werden Ratenkredite aber in Form eines Annuitätendarlehens ausbezahlt und unterliegen einem bestimmten Zinssatz.
Für Kreditnehmer besteht der Vorteil darin, dass die Ratenhöhe über die ganze Laufzeit ständig bleibt. Sie können im Auszahlungs- bzw. Tilgungszeitraum allerdings auch nicht von fallenden Zinsen Nutzen haben.
Restschuldversicherung:
Zur Auszahlung eines Kredits ist eine Restschuldversicherung nicht notwendig. Von dem deutschen Gesetz ist sogar eine Kopplung der beiden voneinander unabhängigen Policen verboten.
Darüber hinaus sind die Restschuldversicherungen generell mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die die Rückzahlungsraten verteuern. Für die Absicherung der Hinterbliebenen ist der Abschluss einer üblichen Risikolebensversicherung besser.
Für den Fall der Berufsunfähigkeit durch Unfall empfiehlt es sich am besten der Abschluss der darauf spezialisierten Versicherungen.